Durchgangsschule

Die Förderschule Sprache versteht sich als „Durchgangsschule“, was viele erfolgreiche Rückschulungen in die Regelschule insbesondere nach 2 oder 3 Schulbesuchsjahren bestätigen. Damit unterscheidet sich diese Schulform – nicht in der Zielsetzung, wohl aber in der Vorgehensweise – von dem „Gemeinsamen Unterricht“ an Grundschulen.

Der sonderpädagogische Förderbedarf der Schüler wird jährlich nach § 18 der AO-SF überprüft. Über eine Rückschulung wird gemeinsam beraten. Dabei finden folgende Kriterien Beachtung:

  • Sprachbeeinträchtigungen sind weitgehend abgebaut, eine eventuell vorhandene Restsymptomatik kann durch ambulante und/oder Fördermaßnahmen der Grundschule aufgearbeitet werden.